Neuerungen 2026

Im Jahr 2026 treten mehrere neue gesetzliche und regulatorische Bestimmungen mit direkten Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Kraft. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die sich unmittelbar auf die Bürger auswirken. Diese Liste ist nicht vollständig.

Wohnungsbau und Raumentwicklung

Individuelle Wohnungsbeihilfen

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Um den Zugang zu individuellen Wohnungsbeihilfen für alle Haushalte zu vereinfachen, wurde das geänderte Gesetz über individuelle Wohnungsbeihilfen angepasst. Die verabschiedeten Änderungen sollen Unklarheiten beseitigen, die Verfahren vereinheitlichen und die Rechtssicherheit für die Begünstigten stärken. Zu den wichtigsten Verbesserungen zählen:

  • Eine präzisere Regelung des Beihilfeantrags für die Finanzierung einer Mietkaution. Wird das Ende des Mietverhältnisses nicht schriftlich bestätigt, gilt künftig das tatsächliche Auszugsdatum des Mieters als Enddatum.
  • Eine gerechtere Berechnung des Nettoeinkommens, bei der sämtliche Einkünfte berücksichtigt werden, einschließlich der in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkünfte sowie des Teils des Kindergeldes, der die gesetzlichen Beträge übersteigt, um eine Gleichbehandlung aller Antragsteller sicherzustellen.
  • Geringere Verwaltungsauflagen, da Änderungen in Bezug auf die Beschäftigung nicht mehr unverzüglich, sondern erst bei der nächsten Überprüfung der Akte gemeldet werden müssen. Die Pflicht zur zeitnahen Meldung von Änderungen in der Zusammensetzung des Haushalts bleibt bestehen.
  • Eine Anpassung an umweltrechtliche Vorgaben, durch die Abschaffung der Sanierungsprämie für die Installation von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen gemäß den europäischen Anforderungen.
  • Eine klarere Regelung der Prämie für integrierte Wohnungen, die künftig auf eine Prämie pro Einfamilienhaus begrenzt ist und an das Vorhandensein eines separaten Zugangs geknüpft wird.
  • Ein transparenteres System für Mietzuschüsse. Bei zu Unrecht bezogenen Mietzuschüssen haben die Begünstigten künftig ein Jahr Zeit, um mit der Rückzahlung des geforderten Betrags zu beginnen.

Diese Anpassungen sorgen für mehr Klarheit und Verlässlichkeit des Systems und gewährleisten einen vereinfachten und gerechten Zugang zu individuellen Wohnungsbeihilfen.

Registrierung zur Beantragung von bezahlbarem Wohnraum über MyGuichet

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Mit der Einführung des nationalen Registers für bezahlbaren Wohnraum (RENLA, Registre national des logements abordables) wird eine zentrale Anlaufstelle für alle Personen geschaffen, die sich um eine bezahlbare Wohnung bewerben möchten.

Die Registrierung erfolgt über MyGuichet. Antragsteller müssen sich nur einmal registrieren, um sich für eine erschwingliche Wohnung zu bewerben. RENLA ersetzt damit die Vielzahl bisheriger Verfahren und bietet einen zentralisierten Rahmen, um Haushalte bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum effizienter zu unterstützen.

Finanzen

Besteuerung der Eltern

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Auf Antrag wird dem Elternteil, dessen Kind aufgrund eines Wechselmodells nicht dem Haushalt angehört und der im Falle einer Aufteilung des Kindergeldes nicht der Steuerklasse 1a zugeordnet ist, eine Steuervergünstigung von bis zu 922,50 Euro pro Kind gewährt. Diese Maßnahme gilt ausschließlich für die Jahre 2025 und 2026.

Verbleib im Erwerbsleben und Altersvorsorge

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Freibetrag für längere Erwerbstätigkeit

Ein neuer steuerlicher Freibetrag für den Verbleib im Erwerbsleben (AMVP, Abattement fiscal de maintien dans la vie professionnelle) wird für Personen eingeführt, die die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente erfüllen, jedoch freiwillig bis zum Alter von 65 Jahren weiterhin beruflich tätig bleiben. Diese Maßnahme ermöglicht eine Minderung des zu versteuernden Einkommens um bis zu 9.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine Bescheinigung über die Rentenberechtigung, die bei den zuständigen luxemburgischen Rentenversicherungsträgern zu beantragen ist.

Erhöhung des steuerlich absetzbaren Höchstbetrags für Altersvorsorgeverträge

Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeverträge wird von 3.200 auf 4.500 Euro pro Jahr angehoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, die dritte Säule der Altersvorsorge auf Basis individueller Initiative zu stärken.

Umwelt

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Abschreibungsregelungen für Investitionsausgaben im Rahmen nachhaltiger energetischer Sanierungen

Der steuerliche Abschreibungssatz für nachhaltige energetische Sanierungen von Mietwohnungen wird von 6 % auf 10 % angehoben. Diese Maßnahme soll Investitionen in nachhaltiges Wohnen im Kontext des Klimawandels fördern.

CO2-Steuer

Der Kohlenstoffpreis wird gemäß dem nationalen Energie- und Klimaplan auf 45 Euro pro Tonne CO2 angehoben. Dies führt zu einer Erhöhung der CO2-Steuer auf die betroffenen Energieprodukte.

Um die potenziellen Auswirkungen der CO2-Steuer auf Personen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen abzumildern, wird die CO2-Steuergutschrift um 24 Euro auf 216 Euro erhöht.

Tabaksteuer

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

In Luxemburg tritt zum 1. Januar 2026 eine Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Zigaretten und Feinschnitttabak in Kraft. Unter ansonsten gleichen Bedingungen führt dies zu einer Erhöhung von 30 Cent pro Packung mit 20 Zigaretten sowie von 40 Cent pro Packung mit 50 g Feinschnitttabak.

Wirtschaft und Finanzplatz

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Förderung von Investitionen in Start-ups

Für Privatpersonen, die in Start-ups investieren, wird eine Steuergutschrift eingeführt. Ziel ist es, luxemburgischen Start-ups in den ersten Jahren ihres Bestehens den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.

Um förderfähig zu sein, müssen Start-ups bestimmte Kriterien in Bezug auf Innovation, Größe und Bestehensdauer erfüllen. Auch Investoren müssen Mindestanforderungen erfüllen (Investitionsbetrag, Haltedauer).

Die Steuergutschrift beträgt 20 % der Investition, begrenzt auf 100.000 Euro pro Jahr, und dient der Mobilisierung privater Ersparnisse zugunsten innovativer KMU.

Besteuerung von Saison-, Gelegenheits- und Praktikumstätigkeiten

Arbeitgeber, die für Gelegenheitsarbeiten auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Quellensteuer auf die Löhne anwenden.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die maximale Stundenlohngrenze für die Anwendung dieser Regelung von 16 auf 18 Euro angehoben.

Zudem wird die zulässige maximale zusammenhängende Beschäftigungsdauer für Arbeitnehmer in der Land-, Wein- und Forstwirtschaft von 18 auf 30 aufeinanderfolgende Tage erhöht, um Tätigkeiten wie etwa die Weinlese vollständig abzudecken.

Defence Bond

Luxemburg führt eine spezielle Staatsanleihe für Verteidigungszwecke einführen, den sogenannten Defence Bond, um seine wachsenden militärischen Verpflichtungen zu finanzieren. Dieser innovative Mechanismus ermöglicht es privaten Investoren, die Ausgaben für die nationale Verteidigung zu unterstützen. Die von Privatpersonen erzielten Zinserträge sind steuerfrei. Die Mittelverwendung erfolgt transparent und ausschließlich für förderfähige Verteidigungsprojekte.

Familie

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Zuschuss für ältere Menschen (COMPA, Complément pour personnes âgées)

Ab dem 1. Januar 2026 tritt das Gesetz vom 18. Juli 2025 in Kraft, das den Nationalen Solidaritätsfonds zur Beteiligung an den Kosten für Leistungen und Dienstleistungen in Seniorenheimen sowie in zugelassenen betreuten Wohnformen ermächtigt und das frühere Gesetz vom 30. April 2004 über die Altenpflege ersetzt.

Das Gesetz sieht ein neues System zur Berechnung der Leistung vor, das die tatsächlichen Marktpreise für Zimmer und betreutes Wohnen innerhalb seines Anwendungsbereichs berücksichtigt. Die pauschale Übernahme wesentlicher Leistungen und Dienstleistungen sowie die Erhöhung des monatlichen Freibetrags auf persönliche Einkünfte ermöglichen den Begünstigten ein würdigeres Leben.

Finanzielle Unterstützung für ältere Menschen (AFPA, Aide financière pour personnes âgées)

Die Verordnung des Ministerrats vom 14. November 2025 über die Gewährung einer Teuerungszulage für das Jahr 2026 sieht erstmals die Zahlung einer finanziellen Unterstützung für Personen vor, die eine Alters- oder Hinterbliebenenrente beziehen oder mindestens 65 Jahre alt sind.  Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Altersarmut und kann – abhängig von der Zusammensetzung des Haushalts und dessen Einkommen – bis zu 2.400 Euro pro Jahr betragen.

Bildung/ Jugend

Neuer Lehrplan für den Grundschulunterricht

Inkrafttreten: ab dem 15. September 2026

Ab dem 15. September 2026 wird schrittweise ein neuer Lehrplan im Grundschulunterricht eingeführt, beginnend mit Zyklus 1. Der Lehrplan legt die Kompetenzbereiche fest, die die Schülerinnen und Schüler am Ende jedes Lernzyklus erreichen sollen, sowie die jährliche Anzahl der Unterrichtsstunden, die auf die verschiedenen Entwicklungs- und Lernbereiche verteilt werden.

Verlängerung der Schulpflicht von 16 auf 18 Jahre

Inkrafttreten: 15. September 2026

Das im Jahr 2023 verabschiedete Gesetz zur Verlängerung der Schulpflicht von 16 auf 18 Jahre tritt mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 in Kraft. Es gilt für Schülerinnen und Schüler, die das 17. Lebensjahr vor dem 1. September 2026 noch nicht vollendet haben. Diese Verlängerung ermöglicht es Schülerinnen und Schülern mit Risiko eines Schulabbruchs, länger beschult zu werden und ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

Reform des Musiktheorieunterrichts (Solfège)

Inkrafttreten: 15. September 2026

Der Bereich musikalische Ausbildung (Solfège) wird zum Schuljahr 2026/2027 reformiert. Die Reform richtet die Inhalte und pädagogischen Ansätze stärker an den aktuellen musikalischen Praktiken sowie an den tatsächlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler aus.

ALPHA – zesumme wuessen: Wahl der Alphabetisierungssprache

Inkrafttreten: 15. September 2026

Im zweiten Trimester des Schuljahres 2026/2027 können die Eltern der Schülerinnen und Schüler des Zyklus 1.2 erstmals zwischen Deutsch und Französisch als Alphabetisierungssprache für ihr Kind wählen. Zu Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden die Schülerinnen und Schüler des Zyklus 2.1 in der gewählten Sprache alphabetisiert. Die Reform ALPHA – zesumme wuessen wird anschließend schrittweise auf alle Zyklen bis zum Schuljahr 2032/2033 ausgeweitet.

Gesundheit/ Soziale Sicherheit

Anpassung der Renten

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 225bis des Sozialversicherungsgesetzbuches werden die Renten zum 1.1.2026 angepasst. Dementsprechend werden Renten um 1,5 % erhöht, um sie an die Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Lohnniveaus anzupassen.

Anpassungen des Rentensystems

Inkrafttreten:  schrittweise ab dem 1. Januar 2026

Die Anpassungen des Rentensystems in Luxemburg treten schrittweise ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Damit soll die finanzielle Tragfähigkeit des Systems gewährleistet werden und gleichzeitig das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren beibehalten werden. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die Erhöhung der Beiträge, die Einführung eines schrittweisen Renteneintritts, eine größere Flexibilität bei der Berücksichtigung von Studienjahren, die schrittweise Erhöhung der Beitragsdauer für die vorzeitige Altersrente und den Freibetrag für längere Erwerbstätigkeit (Abattement de maintien dans la vie professionnelle, AMVP).

Anpassung des Krankenhausgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Krankenhausgesetzes wurde am 18. Dezember 2025 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet.

Diese Änderungen zielen unter anderem darauf ab, die Entwicklung der ambulanten Versorgung zu fördern. Der Text sieht die Möglichkeit vor, zusätzliche ambulante Einrichtungen zu schaffen und Außenstellen zu genehmigen, in denen kleinere Eingriffe außerhalb des Krankenhauses durchgeführt werden können, insbesondere in den Bereichen Dermatologie und Ophthalmologie, wie beispielsweise Kataraktoperationen.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Betten aus der Gesundheitsreserve – außer in Ausnahmefällen – in die Krankenhauskapazität integriert werden können Ziel dieser Maßnahme ist eine Verbesserung des Angebots an Akut- und Mittelaufenthaltspflege.  Schließlich sieht der Text eine Aktualisierung der maximalen Anzahl von Krankenhausbetten vor, um die tatsächliche Entwicklung der Aktivitäten und Bedürfnisse vor Ort besser widerzuspiegeln.

Gründung der öffentlichen Einrichtung "Centrale nationale d’achat et de logistique (CNAL)" (Nationale Einkaufs- und Logistikzentrale)

Inkrafttreten: 1. Februar 2026

Mit diesem Gesetz wird eine Nationale Einkaufs- und Logistikzentrale geschaffen, die den organisatorischen und logistischen Bedürfnissen der wichtigsten Akteure des Krankenhaus- und Para-Krankenhaussektors, insbesondere den Einrichtungen des Gesundheitswesens, der großherzoglichen Feuerwehr und des Rettungsdienstes, des Luxembourg Institute of Health, des Laboratoire national de santé sowie anderer Vergabestellen und Einrichtungen, die im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätig sind, gerecht werden soll. Dadurch sollen Zeit gespart und das Pflege- und Apothekenpersonal von einem Teil der logistischen Aufgaben entlastet werden. Gleichzeitig sollen Haushaltseinsparungen erzielt, die Lagerflächen optimiert und die Produktivität verbessert werden.

Tabak: Gesetzesänderungen für Nikotinbeutel und neue nikotinhaltige Produkte

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Die durch dieses Gesetz eingeführten Änderungen betreffen insbesondere Nikotinbeutel und neue nikotinhaltige Produkte, die nun denselben Verpflichtungen und Beschränkungen wie Tabakprodukte unterliegen, z. B. Werbeverbot, Verbot der kostenlosen Abgabe dieser Produkte, Verpflichtung zur Anbringung von Gesundheitswarnungen usw.

Ihr Nikotingehalt ist auf 0,048 mg pro Beutel oder pro Gramm Produkt begrenzt. Bestimmte Zusatzstoffe sind verboten und die Produkte müssen mit einer Kindersicherung versehen sein. Ihr Konsum ist in Schulen, auf Spielplätzen und in Räumlichkeiten, in denen Minderjährige unter 16 Jahren anwesend sind, verboten.

Darüber hinaus können Verkäufer für alle Produkte, die unter das Tabakgesetz fallen, die Vorlage eines Ausweises verlangen, um das Alter der Kunden zu überprüfen. Die Verpackung von Zigaretten und Tabak wurde reguliert.

Start des Pilotprojekts "Prescription d'activité physique (PAP)" (Bewegungsverschreibung)

Beginn im ersten Trimester 2026

Die Pilotphase des Programms "Bewegungsverschreibung" aus dem Bereich der Präventivmedizin ermöglicht es teilnehmenden Ärzten, antragsberechtigte Patienten an spezialisierte Einrichtungen für therapeutische Bewegung zu verweisen. Ziel ist es, inaktiven oder nicht ausreichend aktiven Patienten eine strukturierte Begleitung auf der Grundlage körperlicher Aktivität anzubieten, die auf die im Programm enthaltenen Erkrankungen – insbesondere Krebs, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen – abgestimmt ist. So ermöglicht die PAP berechtigten Patienten ihr körperliches Aktivitätsniveau unter Anleitung zu steigern, ihre Symptome zu lindern und ihre Heilungschancen zu verbessern. Die Pilotphase soll ab Projektstart ein Jahr dauern.

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Die Beaufsichtigung von Gesellschaften von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Tierärzten

In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2025 hat der Regierungsrat den Vorentwurf eines Gesetzes über die Gründung von Gesellschaften durch Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Tierärzte sowie die entsprechenden Änderungen des Gesetzes vom 8. Juni 1999 über die Ärztekammer und des Gesetzes vom 31. Mai 2002 über die Tierärztekammer beschlossen.

Der Gesetzentwurf wird nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Er ist Teil der Umsetzung des Koalitionsabkommens 2023–2028, das die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Ausübung des Arztberufs in Gesellschaften vorsieht, die sich ausschließlich aus Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Tierärzten zusammensetzen dürfen.

Weitere Informationen

Angleichung der Regelung zur vorzeitigen Altersrente

Infolge eines Urteils vom 1. März 2024 stellte das Verfassungsgericht eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen bei der vorzeitigen Altersrente fest.

Der Gesetzentwurf Nr. 8514 zielt darauf ab, diese Ungleichheit zu beseitigen. Dazu sollen die für Selbstständige geltenden Regeln angepasst werden. Zudem sollen die gleichen Bestimmungen zur Vermeidung von Doppelbezügen wie für Arbeitnehmer eingeführt werden. Dadurch wird das System für alle gerechter.

Der Gesetzentwurf wurde am 18. Dezember 2025 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet.

Gleichstellung

Inkrafttreten: 1. Semester 2026

Das Nationale Zentrum für Opfer von Gewalt (CNVV) wird an sieben Tagen pro Woche jeweils vierundzwanzig Stunden geöffnet sein.

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Wirtschaft/ Energie/ Unternehmen

Staatliche Beteiligung an den Stromnetzkosten

Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt der Staat für mindestens drei Jahre einen erheblichen Teil der Stromnetzkosten. Insgesamt werden für das Jahr 2026 rund 150 Millionen Euro investiert.

Diese Maßnahme gilt für alle Kunden – sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen – und erfolgt automatisch: Es müssen keine Anträge gestellt werden.

Beitrag zum Ausgleichsmechanismus

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mehr durch einen Beitrag finanziert, der von jedem Stromkunden erhoben wird. Der Beitrag zum Ausgleichsmechanismus wird künftig direkt vom Staatshaushalt übernommen. Insgesamt werden für das Jahr 2026 hierfür 80 Millionen Euro investiert.

Vorfinanzierung von Photovoltaikanlagen

Die Vorfinanzierung der finanziellen Beihilfen für Photovoltaikanlagen ermöglicht es Privatpersonen, von der Förderung „Klimabonus“ zu profitieren, ohne auf die Auszahlung durch den Staat warten zu müssen. Ab dem 2. Januar 2026 wird dieser Zuschuss vom Installateur direkt von der Abschlussrechnung abgezogen. Dies gilt für Photovoltaikanlagen sowie gegebenenfalls für die Kombination mit einem Heimspeicher.

Digitalisierung der Anträge auf Ansiedlung in nationalen Gewerbezonen (ECO-n) via MyGuichet

Ab Januar 2026 können Anträge auf Ansiedlung in einer nationalen Gewerbezone über MyGuichet eingereicht werden. Dies trägt nicht nur zum Digitalisierungsprozess bei, sondern ermöglicht auch eine schnellere Bearbeitung sowie eine bessere Rückverfolgbarkeit des Verfahrens für das antragstellende Unternehmen.

De-minimis-Register

Ab dem 1. Januar 2026 wird ein zentrales europäisches Register für De-minimis-Beihilfen eingerichtet und von der Europäischen Kommission online zugänglich gemacht. Wie alle anderen Mitgliedstaaten muss auch Luxemburg dort die Informationen über die den Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen eintragen. Dieses Register wird öffentlich sein, die Transparenz über die zugewiesenen Beträge erhöhen und – sobald es drei vollständige Jahre abdeckt – dazu beitragen, die Meldepflichten für Unternehmen zu verringern.

Kataster

Im Jahr 2026 wird ein Kartografie-Tool online gestellt, das sämtliche Gewerbezonen (ZAE) des Landes abdeckt. Dies ermöglicht eine präzisere Nachverfolgung der belegten oder verfügbaren Flächen, Grundstücke und Gebäude innerhalb dieser Zonen. Es bietet sowohl Unternehmen, die auf der Suche nach verfügbaren Flächen für ihre Projekte sind, als auch den Verwaltern dieser Zonen einen einheitlichen und standardisierten digitalen Zugang zu Grundstücksinformationen. Zudem wird es die Erfassung und Verarbeitung von Daten über die in den Gewerbezonen ansässigen Unternehmen erleichtern.

Vereinfachtes Verwaltungsverfahren zur Unternehmensgründung

Im Jahr 2026 werden das Ministerium für Wirtschaft, die Einregistrierungs-, Domänen und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) sowie die Gemeinsame Sozialversicherungsstelle (CCSS) die Verfahren zur Unternehmensgründung zusammenfassen. Ziel ist ein integrierter und harmonisierter Prozess, der es ermöglicht, die Niederlassungsgenehmigung, die MwSt.-Nummer und die Arbeitgebernummer in einem einzigen Verwaltungsschritt zu beantragen.

Einführung eines Nachhaltigkeits-Reporting-Tools für KMU

Im Jahr 2026 wird ein gemeinsam vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der Handelskammer (Chambre de Commerce) und der Handwerkskammer (Chambre des Métiers) entwickeltes digitales Tool online gestellt. Dieses soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der ‘‘Omnibus‘‘-Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen der Europäischen Kommission zu erfüllen.

Gesetzentwurf Nr. 8597 über eine Beihilferegelung für Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen an Zweckbauten

Ab 2026 wird eine neue Beihilferegelung eingeführt, um Unternehmen und Privatpersonen bei ihren energetischen Renovierungsprojekten für Zweckbauten zu unterstützen. Diese Regelung ermöglicht die Finanzierung sowohl der Bauarbeiten als auch der im Vorfeld der Investitionen erforderlichen Studien. Die Beihilferegelung wird bis Ende 2029 verfügbar sein. In diesem Zeitraum soll sie Eigentümer dazu ermutigen, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern, bevor ab 2030 neue Anforderungen für Nichtwohngebäude in Kraft treten.

Der gewährte Fördersatz variiert je nach Größe des Begünstigten: 30 % für große Unternehmen, 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine Unternehmen, Kleinstunternehmen und Privatpersonen. Der maximal erzielbare Förderbetrag ist auf 300.000 Euro festgesetzt.

Gesetzentwurf Nr. 8475 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 9. August 2018 über eine Beihilferegelung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen

Die Änderungen des geänderten Gesetzes vom 9. August 2018 über eine Beihilferegelung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sollen 2026 in Kraft treten. Sie sind Teil des Regierungsprogramms 2023–2028 und begleiten den digitalen und nachhaltigen Wandel der luxemburgischen Wirtschaft. Hauptziel ist es, ein unternehmensfreundliches Umfeld zu schaffen, indem der Zugang zu Beihilfen einfacher, schneller und transparenter gestaltet wird.

Der Text sieht eine verstärkte Digitalisierung der Behördengänge vor, mit reibungsloseren Online-Verfahren und klar definierten Bearbeitungsfristen. Es werden neue Beihilferegelungen eingeführt, insbesondere für Investitionen im Bereich der Digitalisierung, des ökologischen Wandels sowie für Erstinvestitionen im Rahmen von Unternehmensneugründungen (Primo-Création). Schließlich werden die Einführung des „Once Only“-Prinzips sowie eines „Silence vaut accord“-Mechanismus (Stillschweigen gilt als Zustimmung) dazu beitragen, die administrativen Formalitäten zu entlasten und zu beschleunigen.

Gesetzentwurf Nr. 8386 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz

Der Gesetzentwurf zur Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz unterstützt Unternehmen, die in umweltfreundliche Technologien investieren oder ihre Umweltleistung verbessern. Zu den Neuerungen gehört, dass Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Dekarbonisierung nicht mehr subventioniert werden, wenn sie auf fossilen Brennstoffen basieren – außer unter strengen Auflagen. Neue Beihilferegelungen wurden eingeführt, um Investitionen in Elektro- und Wasserstofffahrzeuge zu fördern sowie Energieinfrastrukturen zu unterstützen, insbesondere den Aufbau eines künftigen Wasserstoffnetzes in Luxemburg.

Der Text sieht zudem eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren vor, insbesondere durch die Integration des „Once Only“-Prinzips. KMU profitieren von einem erleichterten Zugang durch klarere Regeln und eine vereinfachte Bearbeitung bei Beihilfen unter 100.000 Euro. Der gesamte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Energiewende zu beschleunigen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu wahren.