Evaluation der schulischen Inklusion

Mehr Kinder in der Inklusion. In Zukunft bessere Reaktionsfähigkeit und mehr Ressourcen für die Schule.

Am 23. Januar 2023 hat der Minister für Bildung, Kinder und Jugend, Claude Meisch, im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse einer Evaluation des Systems der schulischen Inklusion in Luxemburg vorgestellt.

©MENEJ (v. l. n. r.) Laurent Dura, Direktor der Generaldirektion für Inklusion; Claude Meisch, Minister für Bildung, Kinder und Jugend
(v. l. n. r.) Laurent Dura, Direktor der Generaldirektion für Inklusion; Claude Meisch, Minister für Bildung, Kinder und Jugend

Evaluierung des Inklusionssystems der letzten fünf Jahre

Mit der Einführung eines neuen Systems für die Betreuung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf in den Jahren 2017 und 2018 hat Luxemburg eine grundlegende Reform der schulischen Inklusion umgesetzt, wie Claude Meisch auf der Pressekonferenz betonte: "Wir haben lange über eine Reform des EDIFF diskutiert, bevor wir 2018 das neue System eingeführt haben. Eine Reform, die mehr Kompetenzen, Ressourcen und Möglichkeiten in die Schulbildung von Kindern mit spezifischem Förderbedarf investiert. Dies ist eine Investition in die Zukunftschancen aller Kinder und ein großer Schritt in Richtung Inklusion in Luxemburg".

Die Betreuung von Kindern mit spezifischem Förderbedarf erfolgt heute auf drei Ebenen: Auf nationaler Ebene wurden acht spezialisierte psychopädagogische Kompetenzzentren (Centres de compétences en psycho-pédagogie spécialisée - CC) und eine Nationale Kommission für Inklusion (CNI) eingerichtet. Auf regionaler Ebene arbeiten Teams zur Unterstützung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf (ESEB) mit den Schülern, während auf lokaler Ebene ein auf die Betreuung und Unterstützung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf ein spezialisierter Lehrer (I-EBS) direkt in den Grundschulen tätig sein kann. Darüber hinaus wurde die Kommission für Inklusion (CI) in den Grundschulen und in der Sekundarstufe neu organisiert und eine Kommission für schulische Inklusion (CIS) eingerichtet.

Stärkung der inklusiven Schulbildung durch die Reform

Luxemburg ist eines der führenden Länder im Bereich der inklusiven Schulbildung. Seit den Reformen von 2017 und 2018 hat das Ministerium für Bildung mehr als 700 neue Stellen geschaffen und damit die Ressourcen für Kinder mit spezifischem Förderbedarf im Vergleich zu 2014/2015 verdoppelt. Die Investitionen der letzten fünf Jahre haben zu einem kontinuierlichen Anstieg der ambulanten Betreuung im regulären Schulsystem (von 0,72% aller Schüler im Schuljahr 2014/15 auf 0,85% aller Schüler im Schuljahr 2020/2021) und zu einem Rückgang der Beschulung in einem Kompetenzzentrum (von 0,89% aller Schüler im Schuljahr 2014/15 auf 0,76% aller Schüler im Schuljahr 2020/21) geführt.

Eine Evaluierung, die die Akzeptanz der neuen Regelung belegt

Der Evaluierungsbericht besteht aus drei Teilen: eine Umfrage mittels Online-Fragebogen, qualitativen Einzelinterviews mit den Lehrkräften, dem sozialpädagogischem Personal, den Schulleitungen der Grund- und Sekundarschulen und der spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren, sowie eine ausführliche Studie der Nationale Kommission für Inklusion (CNI), an der alle Mitglieder und Mitarbeiter beteiligt waren. Hinzu kommt eine Studie, die von einer externen Beratungsagentur (EXIGO AG) für jedes der spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren durchgeführt wurde.

Aus der Auswertung geht hervor, dass alle Personengruppen, die Schüler mit spezifischem Förderbedarf betreuen, mit großem Engagement und Einsatz bei der Sache sind. Das neue System wird von den Akteuren im Bildungsbereich gut angenommen.

Information und Zeitplan als wichtigste Herausforderungen der Evaluierung.

Die Evaluierung des Systems zur Betreuung von Schülern spezifischem Förderbedarf ergab sechs Verbesserungsmöglichkeiten. Die wichtigsten sind die Verkürzung der Bearbeitungszeiten und die bessere Information der Beteiligten über die Funktionsweise des Systems.

Ein Gesetz über Wohlbefinden und Inklusion

In den letzten Monaten wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die wichtigsten Aspekte der Evaluierung berücksichtigt. Die verschiedenen Elemente des Entwurfs wurden mit den Direktorenkollegien der Kompetenzzentren, der Grund- und Sekundarschulen, den Gewerkschaften CGFP und OGBL sowie der nationalen Elternvertretung diskutiert. In den kommenden Wochen wird der Text dem Regierungsrat vorgelegt, mit dem Ziel, dass er zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 in Kraft tritt.

  • Eine maximale Frist für die Diagnose

Die Diagnose ist ein wichtiger Aspekt bei der Verkürzung der Fristen. Die Erstellung einer Akte für jeden betroffenen Schüler, in dem die Diagnose seiner Bedürfnisse festgehalten wird, stellt bereits eine wesentliche Verbesserung der Qualität der Betreuung von Kindern mit spezifischem Förderbedarf dar. Dennoch vergehen derzeit durchschnittlich zehn Monate, bis die Betreuung des Schülers beginnen kann. Mit dem neuen Gesetz wird eine Frist von vier Wochen für die Erstellung einer ersten Diagnose in der Grund- und Sekundarstufe und eine Frist von drei Monaten für die Erstellung einer Diagnose durch ein Kompetenzzentrum eingeführt. Nach der Erstdiagnose wird sofort mit der Betreuung begonnen.

  • Zusätzliche Unterstützung der Eltern durch eine Bezugsperson.

In jedem Team zur Unterstützung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf (ESEB) wird eine Bezugsperson zusätzliche Aufgaben übernehmen, insbesondere die Information der Eltern des Schülers über die Maßnahmen zur Betreuung ihres Kindes. Diese Person fungiert als Ansprechpartner zwischen dem Schüler, den Eltern und den an der individuellen Förderung beteiligten Personen.

  • Einführung eines Assistenten für Kinder mit spezifischem Förderbedarf (A-EBS)

Um die Schulen bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Betreuung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf zu unterstützen und eine schnellere Reaktionsfähigkeit zu ermöglichen, wird zusätzlich zum Fachlehrer für die Betreuung und Förderung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf (I-EBS) ein Assistent für Kinder mit spezifischem Förderbedarf (A-EBS) eingesetzt. In den kommenden Jahren wird jeder Schule ein solcher A-EBS zugewiesen. Das neue Gesetz ermöglicht die Einstellung von A-EBS mit DAP-Diplom.

  • Einrichtung eines nationalen Dienstes für inklusive Bildung (SNEI).

Um eine gute Koordination und einen fruchtbaren Austausch zwischen den verschiedenen Beteiligten zu gewährleisten, wird ein nationaler Dienst für inklusive Bildung (Service national de l'éducation inclusive, SNEI) eingerichtet. Ziel dieses Dienstes ist es, die inklusive Bildung zu fördern und die Qualität des Systems zur Unterstützung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf kontinuierlich zu verbessern.

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend 

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